Den Schutz personenbezogener Daten vor missbräuchlicher Verwendung muss jeder ernst nehmen. Risiken bestehen insbesondere im Hinblick auf Vielzahl und Qualität der elektronisch verarbeiteten Daten, ihre zahlreichen Kombinations- und Auswertungsmöglichkeiten sowie ihre zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit
-
Beratung von Unternehmen bei der organisatorischen Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes
-
Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
-
Unterrichtung und Schulung der Mitarbeiter
-
Erstellen und Fortführen des Internen und Externen Verfahrensverzeichnisses
-
Installation/Kontrolle der „Technischen und organisatorischen Maßnahmen“ gem. Anlage zu § 9 BDSG
-
Unterstützung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) bzw. Übernahme der Funktion des externen bDSB
-
Hinwirken auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit
-
Arbeitnehmerdatenschutz: Umgang mit Internet, E-Mail u. Telefon
-
Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte
-
Organisation eines Beschwerdemanagements
-
Entsorgung von Datenträgern
-
Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden
-
Seminare und Schulungen zu Grundlagen und Organisation von Datenschutz im Unternehmen (auch für Betriebe auf Anfrage).